AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sari Poolbau:

I. Allgemeines

Das Unternehmen Sari Poolbau bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen des Unternehmens.

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Unternehmen Sari Poolbau und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

Auftragserteilung

Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Kostenvoranschlag festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Die Annahme des Kostenvoranschlages durch den Kunden kann schriftlich (z.B. E-Mail) oder mündlich (z.B. Telefon) erfolgen.

Preise / Kostenvoranschlag

Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang.

Die genannten Preise, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

Sofern mündlich oder schriftlich durch das Unternehmen die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:

Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 5% des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.

Sollte es so sein, dass die Kosten darübe r hinaus überschritten werden, so wird das Unternehmen den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Der Auftragnehmer (Sari Poolbau) und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

II. Service / Warenlieferung

Termine

Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.

Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird das Unternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.

Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.

 

Zahlung

Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes vereinbart.

Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang des Unternehmens.

Der Auftragnehmer (Sari Poolbau) ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt den Ersatz des entstandenen Schadens oder Verzugszinsen zu verlangen.

Gegen Ansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug sowie anderen wichtigen Gründen (insbesondere laufende Konkursverfahren des Kunden mangels Masse, sowie bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt des bestehenden Vertrages berechtigt.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne die Berechtigung zu haben, oder verlangt die Aufhebung des Vertrages, hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder dieser Aufhebung zuzustimmen.

Lieferungen von Material oder Waren

Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Unternehmen Material oder Waren geliefert werden (z.B. Zubehör) so gilt, dass sämtliche Artikel bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Unternehmens im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet.

Die angegebenen Verkaufspreise enthalten, sofern nicht explizit ausgewiesen, keine Kosten für die Zustellung, die Montage sowie Aufstellung.

Bauarbeiten wie die Bodenvorbereitung, der Aushub, dem Betonieren usw. werden vom Unternehmen nicht angeboten und sind nicht in den angegebenen Preisen enthalten. Gerne jedoch können wir eine bauausführende Fachfirma für die Beauftragung empfehlen und die Regie für Sie übernehmen. Für eventuelle Schäden an der Technik oder dem Schwimmbecken, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bauarbeiten verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

Reklamationen

Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.

Erfüllungsort / Gerichtsstand

Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Unternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.

 

Datenschutz und Urheberrecht

Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter www.sari-poolbau.at/datenschutz

Mit dem Abschließen des Kaufvertrages erteilt der Kunde auch die Zustimmung, dass personenbezogene Daten vom Unternehmen automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

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